Bedingungen
zur Teilnahme
am MainCityRun Schweinfurt
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Der MainCityRun wird nach den Bestimmungen und Regeln (IWB) des Deutschen und Bayerischen Leichtathletik Verbandes (DLV/BLV) veranstaltet.
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.
(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die Geschäftsstelle der Turngemeinde Schweinfurt 1848 e.V. zu richten.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die angegebenen Mindestalter für die Teilnahme dienen dem Schutz Kinder und Jugendlichen.
(2) Organisatorische Hinweise gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Ordnerpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis – auch das Personal der Verkehrssicherung – des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Vertreter der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
(3) Der Veranstalter verpflichtet sich, die Streckenführung ausreichend kenntlich zu machen. Ein Verlassen der Strecke durch einen Teilnehmer hat zur Folge, dass sich der Teilnehmer damit nicht mehr innerhalb der Veranstaltung befindet und ab diesem Zeitpunkt kein Teilnehmer des MainCityRun ist. Gleiches gilt für das Abkürzen der Laufwege. Die Laufstrecke ist an vielen Stellen vom restlichen (fließenden) Verkehr abgetrennt. Diese Trennung ist unbedingt einzuhalten.
(4) Den Anweisungen von Ordnungs- und Rettungspersonal ist Folge zu leisten. Rettungsmaßnahmen haben absoluten Vorrang.
(5) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer aus der Veranstaltung zu nehmen, die die veröffentlichen Zielschlusszeiten unter normalen Umständen nicht mehr erreichen können.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung kann nur per Online-Anmeldung über die Internetseite www.maincityrun.de erfolgen. Anderweitige Anmeldungen können nur nach Rücksprache und mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters erfolgen.
(2) Die Zahlung des Organisationsbeitrages erfolgt per einmaliger Einzugsermächtigung bzw. den im Rahmen der Online-Anmeldung angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. verbuchtem Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Solange das Teilnehmerlimit nicht erreicht ist, können am Renntag bzw. am Vorabend des Renntags im Rahmen der Nachmeldung bar bezahlt werden. Nachmeldungen sind nur bis maximal 60 Minuten vor dem Start des jeweiligen Rennens möglich. Abweichungen hiervon sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter möglich.
(3) Der Veranstalter versendet Anmeldebestätigung, falls im Zuge der Online-Anmeldung eine Email-Adresse angegeben wurde. Die erfolgreichen Online-Anmeldungen werden in den Starterlisten online zur Verfügung gestellt. Am Renntag werden die Teilnehmerlisten in Papierform im Bereich der Startnummernausgabe/Information ausgehängt.
(4) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant sind oder der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(5) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.
(6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
(7) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.
(8) Der Veranstalter setzt sich ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder späteres Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
(9) Anfallende Gebühren durch etwaige Rücklastschriften durch den Teilnehmer gehen zu Lasten des Teilnehmers
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die eigene erforderliche Fitness und Gesundheit durch eine ärztliche Untersuchung bestätigen zu lassen. Der Veranstalter empfiehlt diese Untersuchung ausdrücklich.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte oder abgelegte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, Büchern, Vervielfältigungen (Filme, digitalen Datenträgern, etc.) können von den Veranstaltern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden vom externen Anmelde- und Zeitnahmeanbeiter erhoben, gespeichert zum Zweck des Abgleichs der Registrierung der auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet verarbeitet bzw. weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.
(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien, Druckerzeugnissen sowie im Internet abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abse. 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich widersprechen.
§ 6 Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt beim MainCityRun ausschließlich mittels Einwegtranspondern der Fa. raceresult. Die Teilnahme ohne diesen Transponder ist grundsätzlich unzulässig (Ausnahme Bambinilauf; hier erfolgt keine Zeitnahme).
§ 7 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung
Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden, in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass die Zeitnahme-Transponder absichtlich vertauscht werden.
Schweinfurt, September 2024
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er diese Ausschreibung anerkennt.
Veranstalter
des MainCityRun Schweinfurt
Turngemeinde Schweinfurt 1848 e.V.
Abteilung Laufen/Triathlon
Lindenbrunnenweg 51
97422 Schweinfurt
Vertreten durch David Kiesel.