Die Ausschreibung
Alle Details zum MCT
Die Veranstaltung wurde vom Bayerischen Triathlon-Verband e. V. (BTV) am 15.10.2024 sportrechtlich genehmigt:
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Termin | Sonntag, 01.06.2025 |
Veranstalter | TG 48 Schweinfurt e.V. Abtl. Laufen/Triathlon |
Kontaktadresse | Lindenbrunnenweg 51 97422 Schweinfurt info@maincitytriathlon.de |
Rennleitung | David Kiesel (Abteilungsleiter der Abt. Laufen/Triathlon)
abteilungsleitung@laufen-triathlon.de |
Veranstaltungsort | Am Baggersee 97424 Schweinfurt |
Parken | Parkplatz am Entwicklungszentrum der Firma ZF, Röntgenstraße, 97424 Schweinfurt, ca. 200 m vom Veranstaltungsgelände entfernt (siehe Lageplan) |
Distanzen | Jedermanndistanz und Jedermanndistanz Staffel:
500 m Schwimmen – 20 km Radfahren – 5 km Laufen Kurzdistanz und Kurzdistanzstaffel: 1500 m Schwimmen – 40 km Radfahren – 10 km Laufen Bei einer Staffel müssen mindestens zwei Teilnehmer an den Start gehen. Es dürfen von einem Teilnehmer zwei Strecken hintereinander absolviert werden. Es sind Herren-, Damen- und Mixed Staffeln zugelassen. Die Übergabe erfolgt vom Schwimmen zum Radfahren bzw. vom Radfahren zum Laufen durch Übergabe des Transponders (mit Klettband am Knöchel befestigen) in der Wechselzone. Vom Laufen zum Radfahren muss außerdem die Startnummer (mit Startnummernband) übergeben werden. |
Ausgabe der Startunterlagen und Nachmeldungen (immer am Veranstaltungsgelände am Baggersee) | Freitag, 30.05.2025, 16 – 18 Uhr Samstag, 31.05.2025, 08 – 14 Uhr Sonntag, 01.06.2025, bis 1 Std. vor dem jeweiligen Start |
Wettkampfgericht | Lizenzkampfrichter des BTV |
Organisationsbeitrag (Startgebühren) | Jedermanndistanz: 45 €/65 €/75 € Jedermanndistanz Staffel: 55 €/75 €/85 € Kurzdistanz: 65 €/85 €/95 € Kurzdistanz Staffel: 75 €/95 €/105 € Preis 1: Öffn. der Anm. – 100 Starter erreicht Nachmeldung vorbehaltlich freier Plätze möglich, Nachmeldegebühr 15€ |
Im Organisationbeitrag enthalten | Organisation und Durchführung der gesamten Veranstaltung Vorbildliche Streckenabsicherung mit vollgesperrter Radstrecke Hochwertige Silikon Badekappe Streckenverpflegung Chipzeitnahme Personalisierte Online-Urkunde Zieleinlaufvideo Zielverpflegung Massage nach Verfügbarkeit |
Anmeldung | Online: www.maincitytriathlon.de möglich bis Donnerstag, 28.05.2025, 12.00 Uhr bzw. bis zum Erreichen des Teilnehmerlimits, Bezahlung nur über Bankeinzug möglich.
Nachmeldung vor Ort bis zu 15 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Rad-Check-in-Zeit. Nachmeldegebühr 15€. |
Startpass | Bei der Abholung der Startunterlagen muss für die Kurzdistanz ein gültiger Startpass der DTU vorliegen, andernfalls fallen die zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Gebühren für eine Tageslizenz an (z.Zt. 20 €). Für die Jedermanndistanz und für Staffeln ist weder Startpass noch Tageslizenz nötig. |
Teilnehmerlimit | Staffeln: je 50 Staffeln pro Wettkampf
Jedermanndistanz: max. 300 Teilnehmer*innen Kurzdistanz: max. 300 Teilnehmer*innen Sollten es behördliche Auflagen erfordern, behält es sich der Veranstalter vor, die Teilnehmerlimits nachträglich zu reduzieren. Es steht im Ermessen des Veranstalters, in welchem Umfang und mit welcher Maßgabe bzw. nach welchen Kriterien die Reduzierung der Teilnehmer erfolgt. Für den Fall, dass das Kontingent nachträglich reduziert wird, wird der Teilnehmende, der nicht starten kann seitens des Veranstalters nicht mit Kosten belastet, d.h. es müssen keine Stornogebühren bezahlt werden. Bereits bezahlte Startgelder werden in diesem Fall vollständig rückerstattet. Bei vollständiger behördlicher Absage (z. B. Corona o.ä.) der gesamten Veranstaltung muss eine Verwaltungsgebühr von 20 € pro Starter einbehalten. |
Zeitnahme | Chipzeitnahme über Transponder, Zwischenzeiten für Schwimmen, Radfahren, Laufen und Wechsel werden erfasst |
Ergebnisse und Urkunden | Online unter www.maincitytriathlon.de bzw. www.raceresult.com
Ergebnislisten am Veranstaltungsort Online-Urkunde für jeden Teilnehmer |
Wertungen | Gesamtwertung (m/w)
Altersklassenwertung (m/w) Mannschaftswertung: eine Mannschaft besteht entweder aus jeweils drei Damen oder drei Herren, deren Zeiten addiert werden. Es ist gleichgültig, welchen Altersklassen die drei Wettkampfteilnehmer angehören. Athleten sind für die einheitliche Schreibweise ihres Vereins-/Teamnamens in eigener Verantwortung zuständig – es kann nur ein Vereins-/Teamname angegeben werden ZF-Firmenwertung (Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiter der ZF Friedrichhafen AG und zugehörige Gesellschaften) |
Preise | Jedermann- und Kurzdistanz:
Sach- oder Geldpreise für Gesamtwertung (m/w) Platz 1-3 Sachpreise für Altersklassengewinner (m/w) Platz 1 Gutscheine für die ersten drei Mannschaften Gutscheine für die ersten drei Staffeln |
Mindestalter | Jedermanntriathlon: 16 Jahre
Jedermanntriathlon Staffel: 14 Jahre Kurzdistanz: 18 Jahre Kurzdistanz Staffel: 15 Jahre Das Mindestalter ergibt sich aus dem Jahr, in dem der Wettkampf stattfindet, abzüglich des Geburtsjahrs des jeweiligen Wettkampfteilnehmers |
Altersklassen | Nach der Sportordnung der DTU (SpO, Stand 2021), männlich und weiblich |
Paratriathlon | Die Jedermanndistanz ist auch für Paratriathlet*innen geöffnet.
Für alle Teilnehmer gilt die Sportordnung und hier insbesondere nachfolgende Auszüge: Die Eingabe der Sportklasse ist bei Anmeldung für den Paratriathlon ein Pflichtfeld. Bei Fragen bezüglich der Klassifizierung wenden Sie sich bitte vor der Anmeldung an Frau Nadine Rucktäschel (rucktaeschel@triathlondeutschland.de) von der DTU. Die Wertung/ Siegerehrung erfolgt nach der Klasseneinteilung gemäß Sportordnung. |
Special Olympics | Die Jedermanndistanz ist auch für Athlet*innen mit geistiger und mehrfacher Behinderung geöffnet.
Aus Sicherheitsgründen ist es unabdingbar, dass sicheres Schwimmen und Fahrradfahren selbstständig möglich ist, ohne sich oder andere zu gefährden. Sollten hier Zweifel bestehen, bitte vor der Anmeldung den Veranstalter unter info@maincitytriathlon.de kontaktieren. Bei der Anmeldung muss „Special Olympics“ angekreuzt werden. Die Wertung/ Siegerehrung erfolgt über alle angemeldeten Special Olympics Teilnehmer*innen nach Geschlecht aber ohne Berücksichtigung des Alters oder der Schwere der Behinderung. |
Startzeiten | Start Kurzdistanz und Kurzdistanz Staffel Sonntag, 01.06.2025, 10.00 Uhr Start Jedermanndistanz und Jedermanndistanz Staffel Start Deutsche Meisterschaft Para-Triathlon Sprintdistanz |
Rad Check-in | Ein Betreten der Wechselzone ist ausschließlich für die Teilnehmer möglich
Sonntag, 01.06.2025, ab 8 Uhr – 11.30 Uhr, für Kurzdistanz spätestens 9.30 Uhr |
Rad Check-out | Die Fahrräder dürfen aus der Wechselzone nur durch die Teilnehmer und gegen Vorlage der Startnummer entfernt werden. Bei der Abholung des Fahrrades muss der Mehrweg-Zeitnahmechip mit Klettband abgegeben werden. |
Wettkampfbesprechung | Kurzdistanz: 09.40 Uhr am Schwimmstart
Jedermanndistanz: 12.10 Uhr am Schwimmstart |
Siegerehrung | Kurzdistanz: 14.00 Uhr
Jedermanndistanz: 15.00 Uhr |
Ablauf | Schwimmen: im Baggersee; Jedermanndistanz: eine kleine Runde, Kurzdistanz: eine große Runde. Jahreszeitbedingt wird die Verwendung eines Kälteschutzanzuges (Neoprenanzug) empfohlen.
Wechselzone 1+2: auf dem Parkplatz am Baggersee Radstrecke: vom Baggersee über das Maintal nach Gochsheim, Schwebheim und zurück. Bei Kurzdistanz 2x zu fahren. Laufen: 5 km bzw. 10 km am Baggersee Detaillierte Streckenpläne siehe Webseite |
Windschattenfahren | Bei allen Wettkämpfen ist das Windschattenfahren verboten |
Zielschluss | Jedermanndistanz: 2 Std. nach dem Start
Kurzdistanz: 3:30 Std. nach dem Start |
Medizinische Versorgung | Wasserwacht Schweinfurt, BRK |
Duschen/Umkleiden | Umkleidemöglichkeiten in begrenzter Anzahl am Veranstaltungsort vorhanden – Shuttleservice zu den Duschen in Grafenrheinfeld |
Haftungsausschluss | § 1 Anwendungsbereich – Geltung (1) Dem MainCityTriathlon liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen der DTU (Sportordnung (SpO), Veranstalterordnung (VaO), Ligaordnung (LigO), Anti-Doping-Code (ADC), Kampfrichterordnung (KrO), Rechts- und Verfahrensordnung (RVO), Disziplinarordnung (DzO) ) und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an. (2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil. (3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die Geschäftsstelle der Turngemeinde Schweinfurt 1848 e.V. zu richten. § 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen (2) Organisatorische Hinweise gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Ordnerpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis – auch das Personal der Verkehrssicherung – des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Vertreter der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können. (3) Der Veranstalter verpflichtet sich, die Streckenführung ausreichend kenntlich zu machen. Ein Verlassen der Strecke durch einen Teilnehmer hat zur Folge, dass sich der Teilnehmer damit nicht mehr innerhalb der Veranstaltung befindet und ab diesem Zeitpunkt kein Teilnehmer des MainCityTriathlon ist. Gleiches gilt für das Abkürzen der Laufwege. Die Laufstrecke ist an vielen Stellen vom restlichen (fließenden) Verkehr abgetrennt. Diese Trennung ist unbedingt einzuhalten. (4) Den Anweisungen von Ordnungs- und Rettungspersonal ist Folge zu leisten. Rettungsmaßnahmen haben absoluten Vorrang. (5) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer aus der Veranstaltung zu nehmen, die die veröffentlichen Zielschlusszeiten unter normalen Umständen nicht mehr erreichen können. (6) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. § 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung (2) Die Zahlung des Organisationsbeitrages erfolgt per einmaliger Einzugsermächtigung im Rahmen der Online-Anmeldung. (3) Der Veranstalter versendet Anmeldebestätigung, falls im Zuge der Online-Anmeldung eine Email-Adresse angegeben wurde. Die erfolgreichen Online-Anmeldungen werden in den Starterlisten online zur Verfügung gestellt. Am Renntag werden die Teilnehmerlisten in Papierform im Bereich der Startnummernausgabe/Information ausgehängt. (4) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant sind oder der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht. (5) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar. (6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. (7) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war. (8) Der Veranstalter setzt sich ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder späteres Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. (9) Anfallende Gebühren durch etwaige Rücklastschriften durch den Teilnehmer gehen zu Lasten des Teilnehmers § 4 Haftungsausschluss (2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. (3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die eigene erforderliche Fitness und Gesundheit durch eine ärztliche Untersuchung bestätigen zu lassen. Der Veranstalter empfiehlt diese Untersuchung ausdrücklich. (4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte oder abgelegte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt. (5) Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhandenkommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein. (6) Jeder Wettkampfteilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich und hat darauf zu achten, dass sie den Ordnungen der DTU entspricht. (7) Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. (8) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen. § 5 Datenerhebung und -verwertung (2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, Büchern, Vervielfältigungen (Filme, digitalen Datenträgern, etc.) können von den Veranstaltern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. (3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden vom externen Anmelde- und Zeitnahmeanbeiter erhoben, gespeichert zum Zweck des Abgleichs der Registrierung der auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet verarbeitet bzw. weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. (4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien, Druckerzeugnissen sowie im Internet abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. (5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abse. 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich widersprechen. § 6 Zeitmessung § 7 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung Schweinfurt, September 2024 Mit der Anmeldung erkennt jeder Teilnehmende diese Ausschreibung an. Dies muss auch bei der Ausgabe der Startunterlagen per Unterschrift auf dem Haftungsausschluss schriftlich bestätigt werden. |